Vorbemerkung
Jeder Mensch muss sterben. Und jeder weiß das. Aber die meisten wollen nichts davon wissen. Nicht, dass sie es geradezu leugnen, aber sie wollen am liebsten nicht daran denken. Sie halten sich zwar nicht für unsterblich, aber doch das Sterben für so etwas wie ein Missgeschick, das ihnen persönlich möglichst nicht oder erst viel später widerfahren soll.
Aber der Tod ist unausweichlich, und wann er eintritt, darüber verfügt der Mensch (außer in Fällen von Gewaltanwendung) ebenso wenig wie über den Anfang seines Lebens. Auch wenn längst viele meinen, das dennoch zu sollen und zu dürfen und dank moderner Techniken auch zu können, halte ich es weiterhin für unangemessen und vermessen. Das eigene Leben und das eigene Sterben (und übrigens auch das fremde Leben und das Sterben) ist kein Konsumgut, das man sich verschaffen und als sein Eigentum behandeln könnte. Kein Mensch gehört sich selbst, er ist für andere da und gehört, wenn schon, seinem Schöpfer.
Als gläubiger Mensch bin ich überzeugt, dass der Tod nicht zum Leben gehört, wie viele sich beruhigend einzureden versuchen, sondern dessen Ende ist. Menschen sind sterblich, weil sie endlich sind und unvollkommen. Die eigene Endlichkeit anzunehmen und damit auch das eigene Sterben, gehört zur christlichen Lebensführung dazu, und übrigens auch zu dem, was man als philosophisch bewanderter Mensch gelernt haben kann.
Weil man einmal sterben muss, sollte jeder Tag, jede Stunde, jeder Augenblick kostbar sein. Daraus folgt allerdings nicht, dass das Am-Leben-Sein um jeden Preis ausgedehnt werden muss. Die Bedingungen, unter denen man lebt, ob man handlungsfähig, selbstbestimmt, in Würde lebt oder nur ein willenloses Anhängsel von Maschinen und entscheidungsunfähiges Objekt medizinischer und pflegerischer Maßnahmen ist, sind entscheidend. Jedenfalls für mich.
Die Angst vor dem Tod schüchtert viele Menschen sehr ein, und sie hoffen darauf, nicht sterben zu müssen. Dafür sind sie bereit, vieles in Kauf zu nehmen. Auch Abhängigkeiten und Fremdbestimmung. Weil sie ihre eigene Vergänglichkeit und das Ende Lebens fürchten, unterwerfen sie sich jeder Maßnahme, die ein Hinauszögern des Unvermeidlichen verspricht. Die moderne Medizin leistet allerhand, aber sie kann den Tod nicht abschaffen. Doch aus Todesfurcht dem Sterben ohne Getue ein umständliches, fremdbestimmtes, unwürdiges, oft anmaßendes, letztlich aber sinnloses Verlängern des Sterbens vorzuziehen, ist meiner tiefsten Überzeugung nach ein vergebliches Unterfangen und unbedingt abzulehnen.
Wer den Tod fürchten muss, lebt sein Leben falsch. Man muss den Tod nicht herbeiwünschen, aber man muss sich von ihm auch nicht ins Bockshorn jagen lassen. Da er letztlich unvermeidlich ist, gilt es, seine Bedingungen zu bedenken und, solange man das kann, auf diese Bedingungen, die als Bedingungen des Sterbens noch solche des Lebens sind, Einfluss zu nehmen. Eben das versuche ich mit dieser Patientenverfügung.
Ich bin mir dabei bewusst, dass es sich nach geltendem österreichischen Recht nur um eine „beachtliche“, nicht eine „verbindliche“ Verfügung handelt. Auf Grund meiner wirtschaftlichen Situation scheue ich allerdings derzeit die Kosten für ärztliche und juristische Mitwirkung an dieser Verfügung. Ich hoffe darauf, dass sie desungeachtet sorgfältig und ausnahmslos angewandt wird, und verlasse mich darauf, dass meine nächsten Angehörigen, also meine Schwestern Gabriele und Angelika Broniowski, darauf achten und sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das geschieht.
Diese Patientenverfügung gilt,
(a) wenn ich mich nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde;
(b) oder wenn ich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit bin, auch wenn mein Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist;
(c) oder wenn ich wegen einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen zu kommunizieren nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren habe, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung beispielsweise durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung etwa nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist;
Für die genannten Fälle verfüge ich, dass die folgenden Maßnahmen realisiert werden:
1. Im Falle eines Unfalles oder einer akuten Erkrankung soll mir ärztliche Hilfe und medizinische Behandlung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu Teil werden, aber nur so lange nach ärztlicher Einschätzung eine berechtigte Hoffnung besteht, dass ich den Zustand klaren Bewusstseins wieder erreichen kann. Sobald sich eine oder mehrere der oben exemplarisch angeführten Situationen (a, b, c) verwirklichen, verfüge ich ausdrücklich, dass mir nur noch pflegerische Maßnahmen und Therapien zur Schmerz- und Angstbekämpfung zu Teil werden.
2. Ich will, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich möchte eine fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
3. Ich will eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.
4. Ich will, dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung erfolgt, insbesondere die Ernährung mittels einer PEG-Sonde lehne ich ab und wünsche auch die Entfernung einer bereits angelegten PEG-Sonde.
5. Ich will, dass eine künstliche Flüssigkeitszufuhr, unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Flüssigkeit nur unter palliativmedizinischer Indikation zur reinen Beschwerdelinderung (z.B. Durstgefühl) erfolgt. Nach Verlust des Bewusstseins im oben erwähnten Sinne untersage ich jede Form der künstlichen Flüssigkeitszufuhr.
6. Ich will (unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte), dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch Medikamente nehme ich in Kauf.
7. Ich wünsche, dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
8. Ich wünsche, dass keine Behandlung mit Antibiotika durchgeführt wird wenn damit mein Leben verlängert wird.
9. Ich will die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur, wenn Aussicht auf Heilung besteht oder bei palliativmedizinischer Notwendigkeit zur Beschwerdelinderung.
10. In allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens, die unter den in oben exemplarisch beschriebenen Situationen eintreten oder wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, will ich keine Wiederbelebung. Ich will ausdrücklich den Abbruch begonnener Wiederbelebungsmaßnahmen, wenn nach längerem Wiederbelebungsversuch ein Überleben nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach nur mit starken Hirnschäden möglich wäre. Mir ist bewusst, dass das Ausbleiben von Hirnschäden nach langer Wiederbelebung möglich, aber in aller Regel unwahrscheinlich ist.
11. Ich stimme ausdrücklich nicht einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu.
12. Ich will will zum Sterben keinesfalls in ein Krankenhaus oder Hospiz verlegt werden, sondern lieber zu Hause oder in vertrauter Umgebung sterben, wenn dies möglich ist und keine übermäßige Überforderung meine Angehörigen darstellt.
Schluss
Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber meinen Schwestern Gabriele und Angelika Broniowski.
Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird.
In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille gemäß dem in dieser Patientenverfügung ausdrücklich Gewünschte anzunehmen. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche oder pflegerische Maßnahmen soll den oben angeführten Person besondere Bedeutung zukommen. Ich will, dass Entscheidungen und Willensäußerungen dieser Personen befolgt werden, da ich darauf vertraue, dass diese in der von mir gewünschten Weise handeln. Sie dürfen auch ärztliche Auskünfte über meinen Gesundheitszustand erhalten und Auskünfte an Ärzte über mich geben.
Diese Patientenverfügung habe ich, Stefan Broniowski, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, bei klarem Bewusstsein, ohne Druck und Zwang, nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis der rechtlichen Tragweite diese Patientenverfügung verfasst. Solange ich diese Patientenverfügung nicht widerrufe oder sonst zu erkennen gebe, dass sie nicht mehr wirksam sein soll oder. eine von mir vorgenommene Änderung vorliegt, gilt diese Patientenverfügung als Ausdruck meines verbindlichen Willens.
Aber der Tod ist unausweichlich, und wann er eintritt, darüber verfügt der Mensch (außer in Fällen von Gewaltanwendung) ebenso wenig wie über den Anfang seines Lebens. Auch wenn längst viele meinen, das dennoch zu sollen und zu dürfen und dank moderner Techniken auch zu können, halte ich es weiterhin für unangemessen und vermessen. Das eigene Leben und das eigene Sterben (und übrigens auch das fremde Leben und das Sterben) ist kein Konsumgut, das man sich verschaffen und als sein Eigentum behandeln könnte. Kein Mensch gehört sich selbst, er ist für andere da und gehört, wenn schon, seinem Schöpfer.
Als gläubiger Mensch bin ich überzeugt, dass der Tod nicht zum Leben gehört, wie viele sich beruhigend einzureden versuchen, sondern dessen Ende ist. Menschen sind sterblich, weil sie endlich sind und unvollkommen. Die eigene Endlichkeit anzunehmen und damit auch das eigene Sterben, gehört zur christlichen Lebensführung dazu, und übrigens auch zu dem, was man als philosophisch bewanderter Mensch gelernt haben kann.
Weil man einmal sterben muss, sollte jeder Tag, jede Stunde, jeder Augenblick kostbar sein. Daraus folgt allerdings nicht, dass das Am-Leben-Sein um jeden Preis ausgedehnt werden muss. Die Bedingungen, unter denen man lebt, ob man handlungsfähig, selbstbestimmt, in Würde lebt oder nur ein willenloses Anhängsel von Maschinen und entscheidungsunfähiges Objekt medizinischer und pflegerischer Maßnahmen ist, sind entscheidend. Jedenfalls für mich.
Die Angst vor dem Tod schüchtert viele Menschen sehr ein, und sie hoffen darauf, nicht sterben zu müssen. Dafür sind sie bereit, vieles in Kauf zu nehmen. Auch Abhängigkeiten und Fremdbestimmung. Weil sie ihre eigene Vergänglichkeit und das Ende Lebens fürchten, unterwerfen sie sich jeder Maßnahme, die ein Hinauszögern des Unvermeidlichen verspricht. Die moderne Medizin leistet allerhand, aber sie kann den Tod nicht abschaffen. Doch aus Todesfurcht dem Sterben ohne Getue ein umständliches, fremdbestimmtes, unwürdiges, oft anmaßendes, letztlich aber sinnloses Verlängern des Sterbens vorzuziehen, ist meiner tiefsten Überzeugung nach ein vergebliches Unterfangen und unbedingt abzulehnen.
Wer den Tod fürchten muss, lebt sein Leben falsch. Man muss den Tod nicht herbeiwünschen, aber man muss sich von ihm auch nicht ins Bockshorn jagen lassen. Da er letztlich unvermeidlich ist, gilt es, seine Bedingungen zu bedenken und, solange man das kann, auf diese Bedingungen, die als Bedingungen des Sterbens noch solche des Lebens sind, Einfluss zu nehmen. Eben das versuche ich mit dieser Patientenverfügung.
Ich bin mir dabei bewusst, dass es sich nach geltendem österreichischen Recht nur um eine „beachtliche“, nicht eine „verbindliche“ Verfügung handelt. Auf Grund meiner wirtschaftlichen Situation scheue ich allerdings derzeit die Kosten für ärztliche und juristische Mitwirkung an dieser Verfügung. Ich hoffe darauf, dass sie desungeachtet sorgfältig und ausnahmslos angewandt wird, und verlasse mich darauf, dass meine nächsten Angehörigen, also meine Schwestern Gabriele und Angelika Broniowski, darauf achten und sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das geschieht.
Diese Patientenverfügung gilt,
(a) wenn ich mich nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde;
(b) oder wenn ich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit bin, auch wenn mein Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist;
(c) oder wenn ich wegen einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen zu kommunizieren nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren habe, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung beispielsweise durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung etwa nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist;
Für die genannten Fälle verfüge ich, dass die folgenden Maßnahmen realisiert werden:
1. Im Falle eines Unfalles oder einer akuten Erkrankung soll mir ärztliche Hilfe und medizinische Behandlung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu Teil werden, aber nur so lange nach ärztlicher Einschätzung eine berechtigte Hoffnung besteht, dass ich den Zustand klaren Bewusstseins wieder erreichen kann. Sobald sich eine oder mehrere der oben exemplarisch angeführten Situationen (a, b, c) verwirklichen, verfüge ich ausdrücklich, dass mir nur noch pflegerische Maßnahmen und Therapien zur Schmerz- und Angstbekämpfung zu Teil werden.
2. Ich will, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich möchte eine fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
3. Ich will eine fachgerechte Schmerz- und Symptombehandlung, aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. Die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf.
4. Ich will, dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung erfolgt, insbesondere die Ernährung mittels einer PEG-Sonde lehne ich ab und wünsche auch die Entfernung einer bereits angelegten PEG-Sonde.
5. Ich will, dass eine künstliche Flüssigkeitszufuhr, unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Flüssigkeit nur unter palliativmedizinischer Indikation zur reinen Beschwerdelinderung (z.B. Durstgefühl) erfolgt. Nach Verlust des Bewusstseins im oben erwähnten Sinne untersage ich jede Form der künstlichen Flüssigkeitszufuhr.
6. Ich will (unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte), dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch Medikamente nehme ich in Kauf.
7. Ich wünsche, dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.
8. Ich wünsche, dass keine Behandlung mit Antibiotika durchgeführt wird wenn damit mein Leben verlängert wird.
9. Ich will die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur, wenn Aussicht auf Heilung besteht oder bei palliativmedizinischer Notwendigkeit zur Beschwerdelinderung.
10. In allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens, die unter den in oben exemplarisch beschriebenen Situationen eintreten oder wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, will ich keine Wiederbelebung. Ich will ausdrücklich den Abbruch begonnener Wiederbelebungsmaßnahmen, wenn nach längerem Wiederbelebungsversuch ein Überleben nach ärztlicher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach nur mit starken Hirnschäden möglich wäre. Mir ist bewusst, dass das Ausbleiben von Hirnschäden nach langer Wiederbelebung möglich, aber in aller Regel unwahrscheinlich ist.
11. Ich stimme ausdrücklich nicht einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu.
12. Ich will will zum Sterben keinesfalls in ein Krankenhaus oder Hospiz verlegt werden, sondern lieber zu Hause oder in vertrauter Umgebung sterben, wenn dies möglich ist und keine übermäßige Überforderung meine Angehörigen darstellt.
Schluss
Ich entbinde die mich behandelnden Ärztinnen und Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber meinen Schwestern Gabriele und Angelika Broniowski.
Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird.
In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille gemäß dem in dieser Patientenverfügung ausdrücklich Gewünschte anzunehmen. Bei unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche oder pflegerische Maßnahmen soll den oben angeführten Person besondere Bedeutung zukommen. Ich will, dass Entscheidungen und Willensäußerungen dieser Personen befolgt werden, da ich darauf vertraue, dass diese in der von mir gewünschten Weise handeln. Sie dürfen auch ärztliche Auskünfte über meinen Gesundheitszustand erhalten und Auskünfte an Ärzte über mich geben.
Diese Patientenverfügung habe ich, Stefan Broniowski, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, bei klarem Bewusstsein, ohne Druck und Zwang, nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis der rechtlichen Tragweite diese Patientenverfügung verfasst. Solange ich diese Patientenverfügung nicht widerrufe oder sonst zu erkennen gebe, dass sie nicht mehr wirksam sein soll oder. eine von mir vorgenommene Änderung vorliegt, gilt diese Patientenverfügung als Ausdruck meines verbindlichen Willens.
Baden bei Wien, am 21. März 2026
Stefan Broniowski e. h.
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